Garantiebedingungen
Bitte genau durchlesen dann kommt es nicht
zu
Missverständnissen.
© Harald Butscheck
GARANTIEBEDINGUNGEN
Garantie bei gebrauchten Geräten
Auf die von uns gekauften gebrauchten Elektrogeräte gewähren wir
eine Garantie von 6 Monaten ab dem Kauf- oder Lieferdatum.
Die Garantie beinhaltet ausschließlich technische Mängel die die
Funktion des Gerätes beeinflussen und welche nicht durch
Fremdeinwirkung entstanden sind.
Geräte die außerhalb unseres Arbeitsgebietes (Großraum Villingen-
Schwenningen, siehe auch "Preisgestalltung") stehen müssen uns zur
Reparatur kostenlos angeliefert werden.
Innerhalb unseres Arbeitsgebietes kommen wir kostenlos zu Ihnen
nach Hause.
Sollte es vorkommen das eine Reparatur während der Garantiezeit
den Wert des Gerätes übersteigt bekommen Sie Ihr Geld zurück oder
wir tauschen das Gerät gegen ein gleich- oder höherwertiges Gerät
um.
Garantie bei neuen Geräten
Bei Neugeräten gelten die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
des jeweiligen Herstellers.
Bitte informieren Sie sich auf deren Webseiten da nicht bei jedem
Hersteller die gleichen Bedingungen gelten.
24 Monate Gewährleistung
Seit 2002 gilt in Deutschland das europäische Gewährleistungsgesetz
für Geräte, Autos und viele andere Artikel.
Die Gewährleistung beträgt für neue Artikel 24 Monate und für
gebrauchte Artikel 12 Monate.
WICHTIG: Die Gewährleistung ist keine Garantie.
Was ist Gewährleistung?
Stellen Sie an Ihrem gekauften Artikel in den ersten 6 Monaten einen
Fehler/Defekt fest und reklamieren diesen, haben Sie bei einem
neuen Artikel 24 Monate, bei einem gebrauchten Artikel 12 Monate
das Recht auf eine kostenlose Instandsetzung.
Tritt der Fehler/Defekt erst im 7.Monat auf haben Sie die
Nachweispflicht, das der Fehler schon in den ersten 6 Monaten
aufgetreten ist. Hier sind Sie im Grund genommen der Gelackmeierte.
Was soll dann eigentlich das Gesetz mit der Gewährleistung, wovor
soll der Verbraucher geschützt werden ?
Beispiel 1:
Sie kaufen ein Auto und glauben ein komisches Geräusch des Motors zu
erkennen. Sie melden es innerhalb der ersten 6 Monate nach
Kaufdatum dem Verkäufer, dieser kann aber nichts feststellen, Sie
lassen sich dies schriftlich bestätigen. Im letzten Monat der
Gewährleistung (24 Monate beim Neuwagen, 12 Monate beim
Gebrauchtwagen) schmeißt der Motor den Löffel (verreckt, am A...) .
Jetzt greift die Gewährleistung, Sie haben ein Recht auf eine
kostenlose Instandsetzung, den Nachweiß können Sie ja liefern.
Würde aber zum Beispiel die Elektronik den Geist aufgeben haben Sie
keine Garantie da Sie diese ja nicht in den ersten 6 Monaten
reklamiert haben.
Beispiel 2:
Sie kaufen eine Waschmaschine und stellen fest das diese ab und zu
das Programm vorzeitig beendet und reklamieren dies innerhalb der
ersten 6 Monate. Der Kundendiensttechniker stellt keinen Fehler fest
und vermutet einen Bedienungsfehler. Sie lassen sich dies schriftlich
bestätigen. Innerhalb der Gewährleistung (24 Monate beim Neugerät,
12 Monate beim Gebrauchtgerät) läuft die Maschine gar nicht mehr.
Jetzt tritt die Gewährleistung in Kraft und das Gerät muss kostenlos
repariert werden.
Würde aber zum Beispiel ein Lagerschaden auftreten fällt dieser
Fehler nicht in die Gewährleistung da Sie dies nicht in den ersten 6
Monaten reklamiert haben.
ACHTUNG:
Viele Hersteller machen in etwa folgende Aussage " 24 Monate
gesetzliche Garantie" Es gibt aber keine 24 Monate gesetzliche
Garantie sondern eben nur eine gesetzliche Gewährleistung.
Ich weiß schon von einigen Fällen wo die Verbraucher diesbezüglich
angegangen sind.
Gut zu wissen:
Es gibt aber auch Hersteller die für sich aus der Gewährleistung eine
Garantie gemacht haben.
Miele schreibt dies ausdrücklich in ihre Garantiebedingungen.
AEG schreibt es zwar nicht rein, handelt aber danach, genauso die
BSH (Bosch-Siemens) Gruppe.
Bei diesen Herstellern kann also kommen was will, wenn es kein
Selbstverschulden oder Bedienungsfehler ist
wird innerhalb 24 Monaten kostenlos repariert.